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08 Mai 2023
Blog
austria

Nur ein Formular? – Sorgfalt beim Ausfüllen der Markenanmeldung

Um eine nationale Markenanmeldung beim Österreichischen Patentamt einzureichen, müssen Pflichtangaben in ein Online-Formular eingegeben werden. Das klingt einfach, doch sind mehrere Aspekte zu berücksichtigen, um Probleme zu vermeiden:

1. Anmelder und Adresse

In der Anmeldung ist die Angabe des Namens und der Anschrift des Anmelders/der Anmelderin erforderlich. Empfehlenswert ist, immer zu prüfen, dass die Daten zum Inhaber dem Eintrag im Firmenbuch, im Vereinsregister oder – bei natürlichen Personen – im Reisepass entsprechen.

Die Praxis zeigt, dass z.B. E-Mail-Signaturen von Unternehmen nicht immer ganz korrekt sind. Die Daten müssen jedoch korrekt sein, falls in Zukunft auf Basis der Marke gegen Dritte vorgegangen werden soll.

2. Marke

Klingt einfach – ist es nicht immer. Derzeit gibt es 11 verschiedene Markenformen, darunter ausgefallene wie Klang- und Multimediamarken; die drei häufigsten Formen sind Wortmarken, Bildmarken oder eine Kombination – Wortbildmarken.

Die Entscheidung, welcher Teil der "Brand" als Marke geschützt werden soll, und die Auswahl einer oder mehrere Markenformen haben oft unterschätzte Auswirkungen auf den Schutzumfang. Solche strategischen Entscheidungen sollten mit Blick auf das bestehende Markenportfolio, die beabsichtigte Benutzung und das zur Verfügung stehende Budget getroffen werden

3. Waren- und Dienstleistungsverzeichnis

Nach dem Einreichen der Anmeldung ist eine Erweiterung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses nicht mehr möglich. Eine gute Richtlinie bei der Erstellung des Verzeichnisses ist die Verwendung klarer und präziser Begriffe (werden Sie nicht zu technisch – das ist kein Patent!). Dennoch sollte das Verzeichnis so breit wie nötig gehalten werden, um erwartbare Sortimentserweiterungen zu berücksichtigen.

In einem unserer nächsten Blogs geht es um das komplexe Thema der Auswahl und Formulierung geeigneter Waren und Dienstleistungen.

4. Amtsgebühr

Damit die Anmeldung vom Österreichischen Patentamt geprüft wird, muss noch die Anmeldegebühr bezahlt werden.

Liegen keine formellen oder materiellen Eintragungshindernisse vor, wird die Marke vom Österreichischen Patentamt eingetragen und veröffentlicht.

In unserer Blogserie finden Sie weitere Tipps zur Markenanmeldung.

Autoren: Michelle Duchon, Christian Schumacher

Michelle
Duchon

Trademark & Design Specialist

austria vienna

Co-Autor:innen
Blog

Darf ich meine Marke benutzen, ohne sie ins Markenregister einzutragen?

Die Eintragung der eigenen Marke ist sehr empfehlenswert, auch wenn es in der Europäischen Union im Prinzip keine rechtliche Verpflichtung dafür gibt. Es gibt mehrere gute Gründe, die für die Vornahme einer Markenanmeldung sprechen.

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