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Um eine nationale Markenanmeldung beim Österreichischen Patentamt einzureichen, müssen Pflichtangaben in ein Online-Formular eingegeben werden. Das klingt einfach, doch sind mehrere Aspekte zu berücksichtigen, um Probleme zu vermeiden:
In der Anmeldung ist die Angabe des Namens und der Anschrift des Anmelders/der Anmelderin erforderlich. Empfehlenswert ist, immer zu prüfen, dass die Daten zum Inhaber dem Eintrag im Firmenbuch, im Vereinsregister oder – bei natürlichen Personen – im Reisepass entsprechen.
Die Praxis zeigt, dass z.B. E-Mail-Signaturen von Unternehmen nicht immer ganz korrekt sind. Die Daten müssen jedoch korrekt sein, falls in Zukunft auf Basis der Marke gegen Dritte vorgegangen werden soll.
Klingt einfach – ist es nicht immer. Derzeit gibt es 11 verschiedene Markenformen, darunter ausgefallene wie Klang- und Multimediamarken; die drei häufigsten Formen sind Wortmarken, Bildmarken oder eine Kombination – Wortbildmarken.
Die Entscheidung, welcher Teil der "Brand" als Marke geschützt werden soll, und die Auswahl einer oder mehrere Markenformen haben oft unterschätzte Auswirkungen auf den Schutzumfang. Solche strategischen Entscheidungen sollten mit Blick auf das bestehende Markenportfolio, die beabsichtigte Benutzung und das zur Verfügung stehende Budget getroffen werden
Nach dem Einreichen der Anmeldung ist eine Erweiterung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses nicht mehr möglich. Eine gute Richtlinie bei der Erstellung des Verzeichnisses ist die Verwendung klarer und präziser Begriffe (werden Sie nicht zu technisch – das ist kein Patent!). Dennoch sollte das Verzeichnis so breit wie nötig gehalten werden, um erwartbare Sortimentserweiterungen zu berücksichtigen.
In einem unserer nächsten Blogs geht es um das komplexe Thema der Auswahl und Formulierung geeigneter Waren und Dienstleistungen.
Damit die Anmeldung vom Österreichischen Patentamt geprüft wird, muss noch die Anmeldegebühr bezahlt werden.
Liegen keine formellen oder materiellen Eintragungshindernisse vor, wird die Marke vom Österreichischen Patentamt eingetragen und veröffentlicht.
In unserer Blogserie finden Sie weitere Tipps zur Markenanmeldung.
Autoren: Michelle Duchon, Christian Schumacher
Michelle
Duchon
Trademark & Design Specialist
austria vienna
Darf ich meine Marke benutzen, ohne sie ins Markenregister einzutragen?
Die Eintragung der eigenen Marke ist sehr empfehlenswert, auch wenn es in der Europäischen Union im Prinzip keine rechtliche Verpflichtung dafür gibt. Es gibt mehrere gute Gründe, die für die Vornahme einer Markenanmeldung sprechen.
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