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20 Februar 2024
Blog
austria

Internationale Registrierungen: eine Anmeldung, viele Länder

Wer seine Marke schützen möchte, hat so einiges zu beachten:

  • Wie genau wird die Marke verwendet?
  • Wofür?
  • Und – das heutige Thema – wo?

Anmeldestrategien

Wird die Marke nur in einem Land verwendet, wählt man idR den Weg der nationalen Anmeldung, um Kosten und Konfliktrisiko möglichst gering zu halten. Wer seine Marke in mehreren Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verwendet, sollte eine Unionsmarkenanmeldung erwägen.

Aber wie gehe ich am besten vor, wenn ich meine Marke in vielen verschiedenen Territorien schützen möchte? Sagen wir, ich möchte meine Marke nicht nur in der EU, sondern auch in den USA, Großbritannien, der Schweiz, Russland, China und Thailand schützen. Muss ich hier nun eine Unionsmarkenanmeldung und sechs nationale Markenanmeldungen einreichen? Das wäre doch sehr umständlich und kostenintensiv – alleine schon aufgrund der Sprachbarrieren und nationalen Formvorschriften.

Zum Glück gibt es dafür die Möglichkeit einer Internationalen Registrierung bei der World Intellectual Property Organization (WIPO). Der Madrider Verband umfasst derzeit 114 Mitglieder und deckt 130 Länder ab. Auch die EU ist Mitglied.

Möchte ich meine Marke nun also in der EU, den USA, Großbritannien, der Schweiz, Russland, China und Thailand schützen, so kann ich das über eine Anmeldung bei der WIPO erreichen (sofern – wie im genannten Fall – alle Länder/Territorien Mitglieder des Madrider Verbandes sind). Eine Liste der Mitglieder finden Sie hier (Link: https://www.wipo.int/madrid/en/members/). Die WIPO prüft die Anmeldung und schickt sie in die betroffenen Länder, die wiederum nach ihrem nationalen Recht prüfen und die Marke zum Schutz zulassen oder beanstanden.

So entsteht ein Bündel von Markenrechten, das über die Internationale Registrierung gemeinsam verwaltet werden kann (dazu noch weiter unten). Lediglich wenn es in einem Land zu Problemen kommt, etwa weil das nationale Amt eine Beanstandung ausstellt, muss ein lokaler Vertreter eingeschaltet werden.

Zu beachten ist, dass die Internationale Registrierung die Marke jedoch nur in den Ländern schützt, die ausdrücklich benannt wurden, und nicht automatisch einen "internationalen" Schutz bietet.

Was braucht man für eine Internationale Registrierung?

Internationale Registrierungen erfordern immer eine Basismarke in jenem Land/Territorium, in dem der Anmelder seinen Firmensitz (oder im Falle einer natürlichen Person seinen Hauptwohnsitz) hat. (Zusätzlich gibt es ein paar andere Anknüpfungspunkte). Ein österreichischer Anmelder braucht also zuerst eine österreichische oder eine Unionsmarkenanmeldung oder -eintragung, auf deren Basis dann die Internationale Registrierung errichtet werden kann. Der Anmelder hat dann also die Basismarke + die Internationale Registrierung.

Für manche Länder sind zusätzliche Erfordernisse zu beachten. Die USA verlangen zB, dass mit dem Antrag auf Internationale Registrierung auch eine "Declaration of Intention to Use" eingereicht wird.

Abhängigkeit von der Basismarke

Die Internationale Registrierung ist nach der derzeitigen Rechtslage für einen Zeitraum von 5 Jahren ab dem Registrierungsdatum vom Bestand der Basismarke abhängig. Der (Wahl der) Basismarke und dem Bestand der Basismarke kommt also wesentliche Bedeutung zu. Sollte die Basismarke innerhalb der 5 Jahre (teilweise) wegfallen, so würde die Internationale Registrierung ebenfalls (teilweise) ihre Bestandskraft verlieren. Diesfalls könnte die Internationale Registrierung unter Wahrung des Zeitrangs in nationale/regionale Markenanmeldungen in den jeweiligen Ländern umgewandelt werden, was aber freilich mit entsprechenden Kosten und Mühen verbunden ist.

Immer wichtig: Kosten und Aufwand

Abhängig davon, in welchen und wie vielen Ländern die Marke geschützt werden soll, kommt die Internationale Registrierung idR (deutlich) günstiger als Einzelanmeldungen – das gilt sowohl für das Anmeldeverfahren als auch für die weitere Administration (zB im Falle von Änderungen, aber auch bei Erneuerungen).

Das Internationale Büro der WIPO verlangt grundsätzlich eine Basisgebühr für Anmeldungen und Erneuerungen. Darüber hinaus fallen länderabhängige Ergänzungsgebühren für jedes benannte Land/Staatenbündnis an.

Da alles über ein System abgewickelt werden kann, ist der administrative Aufwand geringer. Allerdings ist das System komplex; arbeitet man nicht regelmäßig mit dem System, kommt es möglicherweise zu ungewünschten Resultaten. Hier lohnt es sich, die Abläufe gründlich zu recherchieren oder einen Profi zu engagieren.

Nachträgliche Schutzerstreckung

Marken leben – und im Idealfall wachsen sie. Sollte auch Ihre Marke irgendwann über die ursprünglich benannten Territorien hinauswachsen, so ist die Internationale Registrierung später recht einfach erweiterbar, da sie auch nachträglich auf beliebige weitere Mitgliedsstaaten des Madrider Systems erstreckt werden kann.

Kurz gesagt

Soll Ihre Marke in mehreren Territorien geschützt werden, kann eine Internationale Registrierung das Richtige für Sie sein. Gerne beraten wir Sie insbesondere auch zur Anmeldestrategie, damit Sie den besten Schutz so effizient wie möglich erlangen.

 

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Autoren: Johanna Wiesinger, Dominik Hofmarcher

Johanna
Wiesinger

Trademark & Design Specialist

austria vienna

Co-Autor:innen
Blog

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