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Die Anmeldung einer Mustermarke ist (in Österreich und auf EU-Ebene) erst seit wenigen Jahren möglich. Diese Markenart schützt sich regelmäßig wiederholende Elemente eines Musters unabhängig von der konkreten Abgrenzung.
Quelle: https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/web/guest/trade-marks-examples#Pattern_mark
(Wort-)Bildmarken schützen den Gesamteindruck einer grafischen Ausgestaltung, entweder mit oder ohne Wortelementen. Häufig handelt es sich um ein Logo oder einen Schriftzug mit grafischen Bildelementen.
Im Gegensatz dazu ist bei der Mustermarke unerheblich, in welcher Größe oder Dichte (Repetition) das Muster angewandt wird. Oftmals handelt es sich hierbei um Monogramme oder Logos, die in bestimmter Anordnung auf Verpackungsmaterial oder der Ware selbst erscheinen, beispielsweise als Hintergrundmuster.
Die Anmeldung einer Mustermarke empfiehlt sich somit besonders dann, wenn ein bestimmtes kennzeichnendes Muster in unterschiedlicher Form und/oder Repetition zur Anwendung kommt, beispielsweise:
Wie auch eine (Wort-)Bildmarke kann eine Mustermarke in Farbe und/oder schwarz-weiß angemeldet werden. Die Anmeldung einer Mustermarke erfolgt ohne "Beiwerk" wie Logos, Schriftzüge oder anderen nicht im Grundmuster enthaltenen Gestaltungselementen. Auch bzw gerade bei der Mustermarkenanmeldung gilt es zudem abzuwägen, ob
Bei Prüfung der (originären) Schützbarkeit einer Mustermarke (insbesondere seiner Unterscheidungskraft) gelten grundsätzlich keine anderen Anforderungen als bei der Prüfung "herkömmlicher" Markenformen wie Wort- oder (Wort-)Bildmarken.
Mustermarken könnten allerdings aufgrund ihrer Natur (ähnlich wie Formmarken oder abstrakte Farbmarken) eher Gefahr laufen, von den angesprochenen Verkehrskreisen in erster Linie als Dekoration und nicht als betrieblicher Herkunftshinweis verstanden zu werden. Daher empfiehlt sich vor Anmeldung einer Mustermarke, das Risiko einer Beanstandung zu prüfen und allenfalls durch Hinzufügung unterscheidungskräftiger Elemente vorab gegenzusteuern.
Das Geschmacksmuster (Design) ist ein Schutzrecht mit unterschiedlicher Zielrichtung. Während (auch Muster-)Marken in erster Linie dazu dienen, den betrieblichen Ursprung von Produkten zu kennzeichnen und vor Verwechslungsgefahr zu schützen, schützen Geschmacksmuster das äußere Erscheinungsbild von Produkten oder deren Verpackung. Weitere wesentliche Unterschiede:
Im Einzelfall ist daher strategisch abzuwägen, ob für ein bestimmtes Muster Schutz über eine Mustermarkenregistrierung, über ein Design oder sogar parallel über beide Schutzinstrumente erlangt werden sollte.
Michael
Woller
Partner
austria vienna
Schwieriger als man denkt! – Das Erstellen von Waren- und Dienstleistungsverzeichnissen
Markeneintragungen schützen Marken für bestimmte Produkte. Diese sind im "Waren- und Dienstleistungsverzeichnis" oder der "Spezifikation" aufzulisten. Da die Spezifikation den Schutzumfang der Marke definiert, ist sie - neben dem zu schützenden Zeichen selbst - der wichtigste Teil der Anmeldung.
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