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11 Juli 2023
Blog
austria

Mustermarken – Relatively New Kids on the Block

Was ist eine Mustermarke?

Die Anmeldung einer Mustermarke ist (in Österreich und auf EU-Ebene) erst seit wenigen Jahren möglich. Diese Markenart schützt sich regelmäßig wiederholende Elemente eines Musters unabhängig von der konkreten Abgrenzung.

Beispiele für Mustermarken:

Quelle: https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/web/guest/trade-marks-examples#Pattern_mark

Unterschied zu (Wort-)Bildmarken

(Wort-)Bildmarken schützen den Gesamteindruck einer grafischen Ausgestaltung, entweder mit oder ohne Wortelementen. Häufig handelt es sich um ein Logo oder einen Schriftzug mit grafischen Bildelementen.

Im Gegensatz dazu ist bei der Mustermarke unerheblich, in welcher Größe oder Dichte (Repetition) das Muster angewandt wird. Oftmals handelt es sich hierbei um Monogramme oder Logos, die in bestimmter Anordnung auf Verpackungsmaterial oder der Ware selbst erscheinen, beispielsweise als Hintergrundmuster.

Wann ist eine Mustermarke sinnvoll?

Die Anmeldung einer Mustermarke empfiehlt sich somit besonders dann, wenn ein bestimmtes kennzeichnendes Muster in unterschiedlicher Form und/oder Repetition zur Anwendung kommt, beispielsweise:

  • unterschiedlich geformte/unterschiedlich große Waren;
  • unterschiedlich geformtes/unterschiedlich großes Verpackungsmaterial;
  • Werbemittel/Kommunikation (Online-Auftritt, Hintergründe in Anzeigen, auf Messeständen, Corporate Identity/Corporate Branding Elemente).

Spezielle Anforderungen

Wie auch eine (Wort-)Bildmarke kann eine Mustermarke in Farbe und/oder schwarz-weiß angemeldet werden. Die Anmeldung einer Mustermarke erfolgt ohne "Beiwerk" wie Logos, Schriftzüge oder anderen nicht im Grundmuster enthaltenen Gestaltungselementen. Auch bzw gerade bei der Mustermarkenanmeldung gilt es zudem abzuwägen, ob

  • das Muster in verschiedenen Farbkombinationen bzw auch auf einer anderen Hintergrundfarbe auftritt – diesfalls ist eine Anmeldung in schwarz-weiß anzudenken, worunter aber auch die Unterscheidungskraft (und damit die Schützbarkeit an sich) leiden könnte;
  • etwaige Farbverläufe Teil des Musters sind oder dieses auch in "Reinform" zur Anwendung kommt;
  • in welcher Größe/in welchem Detailgrad das Muster geschützt werden soll.

Unterscheidungskraft

Bei Prüfung der (originären) Schützbarkeit einer Mustermarke (insbesondere seiner Unterscheidungskraft) gelten grundsätzlich keine anderen Anforderungen als bei der Prüfung "herkömmlicher" Markenformen wie Wort- oder (Wort-)Bildmarken.

Mustermarken könnten allerdings aufgrund ihrer Natur (ähnlich wie Formmarken oder abstrakte Farbmarken) eher Gefahr laufen, von den angesprochenen Verkehrskreisen in erster Linie als Dekoration und nicht als betrieblicher Herkunftshinweis verstanden zu werden. Daher empfiehlt sich vor Anmeldung einer Mustermarke, das Risiko einer Beanstandung zu prüfen und allenfalls durch Hinzufügung unterscheidungskräftiger Elemente vorab gegenzusteuern.

Unterschied zum Geschmacksmuster (Design)

Das Geschmacksmuster (Design) ist ein Schutzrecht mit unterschiedlicher Zielrichtung. Während (auch Muster-)Marken in erster Linie dazu dienen, den betrieblichen Ursprung von Produkten zu kennzeichnen und vor Verwechslungsgefahr zu schützen, schützen Geschmacksmuster das äußere Erscheinungsbild von Produkten oder deren Verpackung. Weitere wesentliche Unterschiede:

  • Geschmacksmusterschutz unterliegt einer Höchstschutzdauer (maximal 25 Jahre), während Markenschutz theoretisch immerwährend möglich ist.
  • Die Schutzvoraussetzungen sind unterschiedlich – insbesondere sind Geschmacksmuster nur geschützt, wenn sie neu sind, während Markenschutz auch für bereits am Markt etablierte Muster erlangt werden kann.
  • Auch der Schutzumfang ist entsprechend der unterschiedlichen Zielrichtung abweichend: Marken sind in erster Linie vor Verwechslungsgefahr geschützt, während Muster gegen Nachahmungen bzw Erscheinungsformen geschützt sind, die keinen unterschiedlichen Gesamteindruck erwecken.

Im Einzelfall ist daher strategisch abzuwägen, ob für ein bestimmtes Muster Schutz über eine Mustermarkenregistrierung, über ein Design oder sogar parallel über beide Schutzinstrumente erlangt werden sollte.

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