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Der Prioritätsgrundsatz im Markenrecht besagt, dass sich im Fall der Kollision zweier Marken grundsätzlich immer das ältere Recht durchsetzt. In der Regel kann sich ein Markeninhaber daher nicht damit verteidigen, Inhaber einer jüngeren Marke zu sein.
Widerspricht der Inhaber einer älteren Marke allerdings einer jüngeren Markenanmeldung nicht, so könnte sich der jüngere Anmelder in falscher Sicherheit wägen – je weiter die Markeneinführung durch einen jüngeren Markenanmelder bereits gediehen ist, desto weniger wird dieser bereit sein, ohne möglicherweise langwierigen Rechtsstreit davon abzusehen. Unter gewissen Bedingungen kann eine registrierte jüngere Marke auch zu einem Zwischenrecht führen, und der ältere Markeninhaber kann dann eine Koexistenz nicht verhindern.
Die Markenüberwachung eröffnet insbesondere die Möglichkeit, gegen ähnliche Marken schon früh — oft bevor es eine Benutzung gibt — und noch relativ kosteneffizient, (meist mittels Widerspruchs) vorzugehen.
Ein Überwachungsdienstleister analysiert mit Hilfe einer Software alle neu veröffentlichten Markenanmeldungen in den gewählten Markenregistern und den gewählten Klassen auf Ähnlichkeit mit einem überwachten Wort oder einem überwachten Bild; zusätzlich informieren Überwachungsdienstleister oft zusätzlich über identische, neu veröffentlichte Marken in allen Klassen. Jene Veröffentlichungen, welche die Software als möglicherweise ähnlich auswählt, werden als Kollisionshinweise zugestellt.
Die Überwachung ist geografisch eingeschränkt (etwa nur österreichweit) sowie auch weltweit (in allen für den Dienstleister suchbaren Markendatenbanken) möglich.
Neben der Markenüberwachung gibt es auch die Möglichkeit, zahlreiche Top-Level-Domains weltweit (country code TLDs und generische TLDs einschließlich der neuen generischen TLDs) zu überwachen.
Inzwischen sind zahlreiche neue generische Top-Level-Domains („gTLD“) verfügbar – wie zum Beispiel <.bike>, <.insurance>, <.app>, <.wien> etc. Diese ermöglichen es, eine Vielzahl neuer Varianten von Domainnamen, die auch Marken enthalten können, zu registrieren (wie zB. <[MARKE].wien>, <[MARKE].insurance> und dergleichen).
Um der damit einhergehenden Gefahr entgegenzusteuern, dass nicht dazu berechtigte Personen damit fremde Marken missbrauchen könnten, hat die ICANN (die Organisation, der die Vergabe von Top-Level-Domains im Internet obliegt) Mechanismen entwickelt, die dem Schutz von Markenrechten dienen.
Die Zentralstelle dafür ist das Trademark Clearinghouse („TMCH“), das Markeninhabern die Möglichkeit bietet, ihre Marken in eine zentralisierte Datenbank aufnehmen zu lassen. Die Aufnahme einer Marke in die TMCH-Datenbank ermöglicht etwa die bevorzugte Teilnahme an "Sunrise-Phasen" für neu geschaffene gTLDs aber auch zusätzliche Rechtsschutzmöglichkeiten wie die Verständigung von bestimmten Domainregistrierungen Dritter oder die Teilnahme an raschen Streitbeilegungsmechanismen.
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Autoren: Kerstin Wiesegger, Christian Schumacher
Kerstin
Wiesegger
Head of Trademark & Design Management
austria vienna
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