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Ist Ihnen bewusst, dass einige Ihrer nationalen Markenregistrierungen durch Internationale Registrierungen ersetzt worden sein könnten? Sie fragen sich, wie das passiert ist und ob Sie sich Sorgen machen müssen? - Hier ist eine kurze Erklärung des Prinzips der Ersetzung (Replacement).
Ersetzung (Replacement) beschreibt den Grundsatz, dass die Benennung durch eine Internationale Registrierung automatisch eine entsprechende nationale oder regionale Markeneintragung ersetzt, wenn alle in Artikel 4bis des Madrider Protokolls festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind. Kein Schreibfehler - dies geschieht automatisch!
Unter folgenden Voraussetzungen werden nationale oder regionale Eintragungen durch die Benennung einer Internationalen Registrierung ersetzt:
Diese Frage ist leicht zu beantworten: Es passiert nichts. Beide Registrierungen bestehen nebeneinander, und die Benennung der Internationalen Registrierung für dasselbe Gebiet darf nicht auf der Grundlage der früheren nationalen bzw. regionalen Eintragung verweigert werden. Beide Registrierungen können weiter bestehen bleiben und erneuert werden.
Sind die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, kann die Markeninhaberin überlegen, die betroffene nationale oder regionale Markeneintragung auslaufen zu lassen und so das Markenportfolio zu straffen. Zuvor sollte jedoch unbedingt ein "Antrag auf Eintragung der Ersetzung" beim zuständigen nationalen bzw. regionalen Markenamt eingereicht werden. Das jeweilige Amt vermerkt die Ersetzung im eigenen Markenregister und informiert das Internationale Büro der WIPO entsprechend, welches einen entsprechenden Vermerk in das Internationale Register einträgt. Damit kann einfach nachgewiesen werden, dass die Benennung der Internationalen Registrierung bereits ab dem früheren Prioritätsdatum der nationalen bzw. regionalen Registrierung Schutz genießt.
Wie immer, wenn man erwägt, aufrechte Markeneintragungen auslaufen zu lassen, sollte das Markenportfolio vorab gründlich analysiert werden. Zu klären sind insbesondere folgende Fragen:
Gerne sind wir bei der Evaluierung Ihres Markenportfolios und Beantwortung dieser Fragen behilflich.
Autoren: Gudrun Irsa-Klingspiegl, Christian Schumacher
Gudrun
Irsa-Klingspiegl
Head of Trademark & Design Management
austria vienna
Sport & Marken - Markenschutz für Athlet:innen und Stars: Welche Marken können geschützt werden und wie lassen sie sich verwerten?
In der heutigen Sport- und Medienlandschaft sind Spitzensportler:innen nicht nur Athlet:innen, sondern globale Marken. Namen, Logos, Gesten oder sogar die Unterschrift – all das kann rechtlich geschützt und wirtschaftlich genutzt werden. Für viele Stars ist der Markenwert mittlerweile ebenso bedeutend – wirtschaftlich sogar wichtiger - als ihre sportliche Leistung. Doch wie funktioniert der Markenschutz für Personen des öffentlichen Lebens – und welche Möglichkeiten der Verwertung gibt es?