Sie werden zur Website unserer Muttergesellschaft, Schönherr Rechtsanwälte GmbH, weitergeleitet: www.schoenherr.eu
Mustergültig anmelden (in Österreich)
Wie bereits in unserem Blogartikel vom 19. März 2024 erwähnt (Link), umfasst das Geistige Eigentum mehr als "nur" Marken. Ein Geschmacksmuster (Design) empfiehlt sich vor allem dann, wenn das äußere Erscheinungsbild eines Produkts oder ein Teil davon geschützt werden soll.
Ein Geschmacksmuster schützt das Aussehen eines Produkts (dh mit dem Auge wahrnehmbare Merkmale von gewerblichen Erzeugnissen), wie etwa einen Parfumflakon, ein Möbelstück, ein Auto oder auch eine Gürtelschnalle. Auch zweidimensionale Gegenstände, wie etwa Oberflächenstrukturen, können mittels Geschmacksmuster geschützt werden.
Ein Muster ist jedoch kein Patent. Wer eine spezielle Funktionsweise seines Produkts schützen möchte, ist womöglich mit einer Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung besser beraten. Kurz gesagt: Ein Design schützt das Aussehen eines Produkts, ein Patent die Funktionsweise.
Lange Zeit konnten Geschmacksmuster beim Österreichischen Patentamt (ÖPA) nur per Papieranmeldung eingereicht werden, was eher umständlich war. Zwar ist dies immer noch möglich; mittlerweile sind jedoch auch Geschmacksmusteranmeldungen mittels Online-Formulars möglich.
Wer eine Beanstandung vermeiden möchte, hat die sehr konkreten Anforderungen des ÖPAs hinsichtlich der einzureichenden Abbildungen des Designs zu beachten:
Ferner ist – neben weiteren Formalvoraussetzungen – ein Warenverzeichnis (nach dem Abkommen von Locarno zur Errichtung einer Internationalen Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle) vorzulegen und die Gebühr zu entrichten.
Zu beachten ist außerdem, dass das anzumeldende Design noch nicht länger als ein Jahr veröffentlicht worden ist und Designs Dritter, die den gleichen Gesamteindruck erwecken, noch nicht am Markt sind – andernfalls könnte es dem Geschmacksmuster an Rechtsbeständigkeit mangeln, was im Zuge des Anmeldeprozesses vom ÖPA aber nicht geprüft wird.
Gerne beraten und unterstützen wir Sie, wenn Sie Ihr Geschmacksmuster schützen möchten.
Möchten Sie unsere Trademark & Design Management-Blogartikel direkt in Ihre Inbox geschickt bekommen? Melden Sie sich hier an! |
Autorinnen: Johanna Wiesinger, Birgit Kapeller-Hirsch
Johanna
Wiesinger
Trademark & Design Specialist
austria vienna
Von Marken, Designs und anderen Schutzrechten
Im Rahmen der Entwicklung oder Weiterentwicklung eines Produkts, einschließlich der Markenentwicklung, wird viel Zeit und Geld investiert, um etwas Einzigartiges zu schaffen, das von den Kunden gebraucht und geliebt wird. Um diese finanzielle und kreative Investition auch schützen zu können, gewährt der Gesetzgeber bestimmte Ausschließungsrechte - Geistiges Eigentum oder kurz IP-Rechte. Aber wie findet man heraus, welche Art von Schutz für das Produkt die richtige ist? In unserem Blog (Link) haben wir uns bisher hauptsächlich mit dem Markenschutz befasst. Das Markenrecht ist breiter, als oft vermutet: Neben dem "Namen" eines Produkts können auch andere Merkmale wie z.B. die Form, die Farbe oder ein Klang geschützt werden, sofern diese Merkmale als Herkunftshinweis erkannt werden und kein absolutes Schutzhindernis wie z.B. eine technische Funktionalität des Merkmals, vorliegt. Dennoch schützt das Markenrecht "nur" Herkunftsangaben. Glücklicherweise gibt es auch andere Schutzrechte, die als Teil einer Schutzstrategie in Betracht gezogen werden sollten.
trademark & design management
Schoenherr has more than 60 years of experience in the administration and enforcement of trademarks and designs, supporting clients in trademark administration and management, design litigation and more.