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Formmarken oder auch dreidimensionale Marken sind Marken, die aus einer dreidimensionalen Form bestehen. Dadurch kann das Aussehen eines Produkts, das für sich auch als Marke wirken kann, geschützt werden. Vermutlich werden Sie zB folgende Formen als Hinweis auf die Herkunft des Produkts aus einem bestimmten Unternehmen wahrnehmen:
EUTM 000031237
EUTM 000137406
AT 279975
Jedes physische Produkt hat eine Form, aber nicht jede Form ist eine Marke.
Eine Form ist nach der Rechtsprechung dann als Marke schutzfähig, wenn sie erheblich von der Norm oder der Branchenüblichkeit abweicht und (daher) als Marke – dh als Herkunftshinweis – erkannt wird.
Trifft das nicht zu, weil es sich zB um eine eher gewöhnliche Form handelt, muss die Anmelderin nachweisen, dass die beteiligten Verkehrskreise die Form aufgrund der intensiven Nutzung mittlerweile als Herkunftshinweis erkennen (sog erworbene Unterscheidungskraft bzw Verkehrsgeltung). Einen solchen Nachweis hielt das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) etwa für folgende – eher gewöhnliche, aber aufgrund der Nutzung zuordenbare – Form eines Bass- bzw Gitarrenkopfes für erforderlich:
EUTM 003318474
Zu beachten ist, dass insbesondere rein technisch bedingte Formen keinesfalls als Marke schutzfähig sind.
Nach der Rechtsprechung muss jede Marke im Register eindeutig, präzise, abgeschlossen, leicht zugänglich, verständlich, dauerhaft und objektiv dargestellt werden (es muss klar sein, für welchen Gegenstand dem Markeninhaber Schutz gewährt wird).
Vor einer Anmeldung sollten daher Abbildungen abgestimmt werden, die die Form korrekt und vollständig wiedergeben. In den heutigen Multimedia-Registern sind – je nach Register – unterschiedliche Darstellungsvarianten denkbar, wie etwa Fotos, grafische Darstellungen/Skizzen oder 3D-Modelle (X3D).
Falls in den Abbildungen Elemente vorhanden sind, für die kein Schutz beansprucht wird, können diese durch gestrichelte Linien gekennzeichnet werden.
Zusätzlich können bei österreichischen und Unionsmarken Beschreibungen hinzugefügt werden (etwa zur Erklärung der Abbildungen).
Das österreichische Patentamt akzeptiert digitale Eingaben für Formmarken derzeit nur im JPEG-Dateiformat. Die maximale Größe einer Datei darf 2 MB betragen. Anmeldungen können auch in Papier erfolgen, dazu sind sechs idente Markenbilder auf Papier (max. Größe 8 x 8 cm Seitenlänge) einzureichen.
Das EUIPO akzeptiert Eingaben in den Dateiformaten JPEG, OBJ, STL und X3D. Die Dateigröße darf 20 MB nicht überschreiten. Um die vollständige Ansicht der Marke sicherzustellen, können bis zu sechs Perspektiven derselben Form in einer einzigen JPEG-Datei (bzw. in Papierform auf einem DIN A4-Blatt) eingereicht werden.
Auch Formen können als Herkunftshinweis wirken und Produkte individualisieren – im Regal erkennen Konsumenten die Form mitunter schon viel früher als etwa eine Beschriftung. Formmarken bieten eine gute Möglichkeit, Produktgestaltungen, Verpackungen und Behältnisse in Österreich und der gesamten Europäischen Union schützen zu lassen. Die Prüfung der Schutzfähigkeit und die passenden Abbildungen sind bei einer solchen Markenart von großer Bedeutung.
Barbara
Frömmer
Trademark & Design Specialist
austria vienna
Mustermarken – Relatively New Kids on the Block
Pattern trademark applications have only recently become feasible in Austria and at the EU level within the past few years and this particular form of trademark protects recurring elements of a pattern, irrespective of specific boundaries.
trademark & design management
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